Entscheidung in Münster
Veröffentlicht: Dienstag, 25.02.2025 17:11
Die Wisente im Gatter bei Bad Berleburg bleiben eingesperrt - das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster am Dienstag entschieden.

Die Wisente aus dem ehemaligen Auswilderungsprojekt bei Bad Berleburg bleiben weiterhin im Gatter. Der Landesverband des BUND NRW kann ihre sofortige Freilassung nicht erzwingen. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster heute entschieden und damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg bestätigt.
Trägerverein insolvent
Ursprünglich wurden die Wisente aufgrund von Verträgen aus den Jahren 2008 und 2013 in einem Gatter gehalten und später im Rothaargebirge freigelassen. Doch nach Klagen von Waldbauern wegen verursachter Schäden und der Insolvenz des Projektträgers schloss der Kreis Siegen-Wittgenstein das Gatter während der Winterfütterung 2023/2024.
BUND bleibt erfolglos
Der BUND hatte einen Eilantrag gestellt, um die Freilassung der Wisente und ein Verbot ihrer Vermarktung zu erreichen. Dieser Antrag wurde vom Verwaltungsgericht Arnsberg abgelehnt, und auch die Beschwerde dagegen blieb erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht erklärte, dass der BUND andere rechtliche Möglichkeiten gegen den Kreis und die Bezirksregierung Arnsberg gehabt hätte, die er jedoch nicht genutzt hat. Daher gibt es keinen Grund, ihm zusätzliche rechtliche Schritte zu gewähren.
Vorübergehende Eingatterung ist rechtens
Unabhängig davon verstößt das Vorgehen des Kreises – das Schließen des Gatters und die vorübergehende Haltung der Wisente – nach aktueller Einschätzung nicht gegen artenschutzrechtliche Vorschriften. Der Bundesgerichtshof hatte bereits 2019 entschieden, dass die Wisente vor ihrer Eingatterung nicht als wild lebende Tiere galten. Rechtmäßig gezüchtete Tiere werden erst dann als wild lebend angesehen, wenn sie herrenlos sind, was hier nicht zutrifft. Der Beschluss ist endgültig. Aktenzeichen: 21 B 869/24 (I. Instanz: VG Arnsberg 1 L 672/24).