Der Gesetzgeber in NRW will jedem Bürger die Chance geben, Radio zu machen. Das Landesmediengesetz bestimmt deshalb die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Bürgerfunk. Zentrale Bestandteile dieser Regelungen sind Partizipation, Medienkompetenzförderung sowie Aus- und Weiterbildung. Zu den durch das Landesmediengesetz genannten Eckpunkten des Bürgerfunks zählen - neben der Festlegung einer landesweit einheitlichen Sendezeit - insbesondere:- der Funktionsauftrag, - die Förderung durch die LfM (Landesanstalt für Medien NRW), - der Nachweis der geeigneten Qualifizierung des Bürgerfunkers und - junge Menschen (Schüler und Jugendliche) als besondere Zielgruppe.Die „Bürgerfunker“ sind keine Radio-Profis, deshalb klingt ihr „Programm“ anders als das übliche Abendprogramm bei Radio Siegen - inkl. der Playlist. Sendezeiten des Bürgerfunks bei Radio Siegen sind montags bis samstags 20-21 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 19-20 Uhr. Im Sendegebiet Siegen-Wittgenstein sind mehrere Gruppen aktiv, die Bürgerfunk produzieren. Infos zu den Gruppen gibt es hier. Die Bürgerfunk-Gruppen können ihre Beiträge auf die landesweite Plattform www.NRWision.dehochladen. Dort sind die Sendungen noch einmal zu hören. Die entsprechende Seite ist hier zu finden.