Ausgangsbeschränkungen Siegen-Wittgenstein
Veröffentlicht: Freitag, 23.04.2021 13:54
Ab morgen gilt auch hier bei uns die bundesweite Notbremse. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben davon aber erstmal ausgenommen. Sie greifen in Siegen-Wittgenstein bis einschließlich Sonntag weiterhin ab 21:00 Uhr. Darauf weist die Kreisverwaltung hin. Ab Montag gilt dann die bundesweite Regel mit einer Ausgangsbeschränkung ab 22:00 Uhr.

Ab morgen gilt auch hier bei uns die bundesweite Notbremse. Die Ausgangsbeschränkungen bleiben davon aber erstmal ausgenommen. Die Allgemeinverfügung des Kreises Siegen-Wittgenstein gilt nach Angaben der Kreisverwaltung wie geplant bis Sonntagabend weiter. Das bedeute, dass die Ausgangsbeschränkungen Freitag, Samstag und Sonntagabend jeweils um 21:00 Uhr beginnen und am nächsten Morgen um 5:00 Uhr enden. „Die Bundesnotbremse regelt Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen“, stellt Thiemo Rosenthal, Leiter des Krisenstabs des Kreises Siegen-Wittgenstein fest: „Wenn Regeln in unserer Allgemeinverfügung darüber hinaus gehen, gelten diese solange wie die gesamte Allgemeinverfügung weiter – also in diesem konkreten Fall bis Sonntag.“
Da die wesentlichen Dinge, die aktuell durch die Allgemeinverfügung des Kreises geregelt werden, jetzt auch in der „Bundesnotbremse“ verankert sind, will der Kreis darauf verzichten, eine weitere Allgemeinverfügung zu veröffentlichen. Ab kommenden Montag, gelten damit die Regeln der Bundesnotbremse, die u.a. Ausgangsbeschränkungen zwischen 22:00 und 5:00 Uhr vorsehen.