Verwaltungsgericht Arnsberg beanstandet Ausgangsbeschränkung in Siegen-Wittgenstein

Ein Bürger aus Siegen-Wittgenstein hat sich erfolgreich gegen die Ausgangsbeschränkung des Kreises gewehrt. Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat einem Eilantrag stattgegeben. Grundsätzlich gilt die Ausgangssperre aber erst mal weiter.

Insgesamt vier Eilanträge aus Siegen-Wittgenstein hat das Verwaltungsgericht Arnsberg vorliegen. Die Bürgerinnen und Bürger wehren sich gegen die Ausgangsbeschränkung des Kreises. Einem der Anträge haben die Richter jetzt stattgegeben. Für den Antragsteller gilt die Ausgangsbeschränkung jetzt nicht mehr, alle anderen müssen nach wie vor zwischen 21 Uhr und 5 Uhr zu Hause bleiben. Die Richter sind zwar der Meinung, dass die Beschränkung ein legitimes Mittel ist, um zu verhindern, dass sich das Coronavirus weiter verbreitet. Für eine solche Beschränkung gibt es aber hohe Hürden und der Kreis hat laut Gericht nicht gut genug begründet, warum die Ausgangssperre nötig ist. Kurz vorher hatten die Richter schon einem Eilantrag aus dem Märkischen Kreis stattgegeben. Beide Kreise können Beschwerde gegen die Entscheidung der Richter einlegen.

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