Ausgangsbeschränkungen gelten weiter

Der Kreis Siegen-Wittgenstein wird Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg einlegen. Das hatte zwei Eilanträgen stattgegeben, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger gegen die Ausgangsbeschränkungen gewehrt hatten.

© Kreis Siegen-Wittgenstein

Es bleibt erst mal dabei: Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr dürfen wir in Siegen-Wittgenstein nur noch aus wichtigen Gründen vor die Tür. Wenn es nach dem Kreis geht, soll das auch bis zum 25. April so bleiben. Er wird deshalb Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg einlegen. Das Gericht hatte zwei Bürgern Recht gegeben, die Eilanträge gegen die Ausgangsbeschränkungen gestellt hatten. Landrat Andreas Müller erinnert daran, dass die 7-Tage-Inzidenz bei uns im Moment relativ hoch ist und auch nicht dauerhaft wieder sinkt. Nach der Beschwerde des Kreises muss das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Das ganze Interview zum Nachhören findet ihr hier.

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