Ausgangssperre in Siegen-Wittgenstein ist rechtmäßig
Veröffentlicht: Freitag, 23.04.2021 06:16
Die Ausgangssperre in Siegen-Wittgentein ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden.

Die Ausgangssperre in Siegen-Wittgenstein ist rechtmäßig. Das hat das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit den Eilantrag eines Siegener Bürgers abgelehnt. Der hatte sich gegen die Ausgangssperre gewehrt und dabei vom Verwaltungsgericht Arnsberg zunächst auch Recht bekommen. Der Kreis hatte daraufhin allerdings Beschwerde eingereicht war damit vor dem Gericht in Münster nun erfolgreich. Zur Begründung hieß es, die Allgemeinverfügung sei voraussichtlich rechtmäßig. Nach den Feststellungen des Kreises finde der überwiegende Anteil der Corona-Neuinfektionen derzeit im privaten Bereich statt. Die Ausgangsbeschränkung ziele angesichts dessen darauf ab, private Zusammenkünfte kontrollierbar weiter einzuschränken. Der Beschluss ist laut Oberverwaltungsgericht unanfechtbar.