Zulassungsstellen haben viel mit Führerscheinumtausch zu tun

Wer im Jahr 1971 oder später geboren wurde und bis Ende 1998 den Führerschein gemacht hat, muss diesen bis Sonntag (19.01.2025) umgetauscht haben.

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Bis zum Jahr 2033 müssen schrittweise alte alten Führerscheine in EU-Führerscheine umgetauscht werden. Diese Umstellung läuft stufenweise bereits seit etlichen Jahren. Am kommenden Sonntag endet die nächste Frist. Wer im Jahr 1971 oder später geboren wurde und bis Ende 1998 den Führerschein gemacht hat, muss ihn dann umgetauscht haben. Laut Auskunft der Kreisverwaltung werden pro Tag bei uns zwischen 50 und 60 Führerscheine umgetauscht. Beim Umtausch mitzubringen sind: ein gültiger Pass, ein neues Passfoto, der aktuelle Führerschein und 25 Euro. Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig zu erneuern, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld von zehn Euro rechnen. Wer den Führerschein erst im Jahr 1999 oder später gemacht hat, hat noch etwas Zeit.

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