Oberverwaltungsgericht soll über Wisente entscheiden
Veröffentlicht: Dienstag, 01.10.2024 14:09
Die eingesperrten Wisente im Rothaargebirge müssen sofort freigelassen werden. Das fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND. Er hat daher nun das Oberverwaltungsgericht Münster eingeschaltet.

Die eingesperrten Wisente im Rothaargebirge müssen sofort freigelassen werden. Das fordert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, kurz BUND. Er hat daher nun das Oberverwaltungsgericht Münster eingeschaltet. Eigentlich hatte der BUND sich wegen der Freilassung per Eilantrag an das Verwaltungsgericht Arnsberg gewandt. Darin wurde der Kreis Siegen-Wittgenstein als Betreiber der Gatteranlage aufgefordert, die Wisente sofort freizulassen. Das Arnsberger Gericht wies den Antrag ab mit der Begründung, dass sich der BUND zu Unrecht gegen den Kreis wendet. Das Gericht sieht die Zuständigkeit bei der Bezirksregierung. Das sieht der BUND nicht so und wendet sich daher nun an die nächsthöhere Instanz in Münster. Der Kreis habe die wilden Wisente ohne Genehmigung eingefangen und sei daher auch in der Verantwortung, sie freizulassen, heißt es vom BUND.