Entscheidung in Arnsberg

Der Eilantrag des BUND auf Freilassung von Wisenten in Wittgenstein war erfolglos.

© Bernd Müller

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Arnsberg hat am 30. August 2024 einen Eilantrag des BUND gegen den Kreis Siegen-Wittgenstein abgelehnt. Der BUND wollte erreichen, dass die im Kreisgebiet eingezäunte Wisentherde freigelassen und keine Vermarktungsmaßnahmen mehr durchgeführt werden.

Kreis Siegen-Wittgenstein nicht zuständig

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der BUND als Naturschutzvereinigung keinen Anspruch auf naturschutzrechtliches Einschreiten gegen den Kreis geltend machen könne. Der Kreis sei dafür nicht zuständig. Zuständige Naturschutzbehörde sei die Bezirksregierung Arnsberg. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) hatte im Oktober 2022 die Zuständigkeit für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Management der Wisentherde an die Bezirksregierung Arnsberg übertragen.

Beschwerde ist möglich

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Über diese würde dann das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheiden. Aktenzeichen: 1 L 672/24. 

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