Innung begrüßt Urteil

Das heimische Bäckerhandwerk freut sich über das gestrige BGH-Urteil zum Brot- und Brötchenverkauf an Sonntagen. Obermeister Georg Sangermann von der Bäckerinnung Westfalen-Süd sagte am Radio-Siegen-Telefon, Handwerksbäcker müssten die Möglichkeit haben, sich mit dem Sonntagsverkauf gegen Konkurrenz wie z. B. Tankstellen zu wehren. Der Bundesgerichtshof hatte bestätigt, dass Bäckereien an Sonn- und Feiertagen ihr gesamtes Sortiment ohne zeitliche Beschränkung verkaufen dürfen, wenn es in der Filiale Sitzgelegenheiten gibt. Laut Georg Sangermann öffnen drei von vier Bäckern sonntags. Viele Kunden wollten auch an Sonn- und Feiertagen frische Brötchen, Brot oder Kuchen bei ihrem Bäcker kaufen.

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