Angst vor Impf-Schaden
Veröffentlicht: Donnerstag, 06.07.2023 13:29
Ein 61jähriger Angeklagter ist heute am Amtsgericht Siegen freigesprochen worden.

Freispruch heute am Amtsgericht Siegen für einen 61jährigen Mann. Ihm war vorgeworfen worden, dem Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein vergangenes Jahr ein unrichtiges Gesundheitszeugnis vorgelegt zu haben. Der Mann ist als Arbeitserzieher in einer Behindertenwerkstatt tätig. Im Frühjahr 2022 galt für das Personal in der Behindertenhilfe die Corona-Impfpflicht. Der Angeklagte hatte jedoch nach eigenen Angaben Angst vor den Inhaltsstoffen der Corona-Impfstoffe. Er druckte sich von einer Internetseite ein Papier aus, wonach er vorläufig impfunfähig sei. Die Ärztin, deren Unterschrift auf dem Papier war, hatte den Mann jedoch nie untersucht. Für die Staatsanwaltschaft Siegen stand fest: er wollte andere über seinen Impfstatus täuschen. Die Strafforderung: 3000 Euro Geldstrafe. Verteidiger Emmanuel Kaufmann plädierte auf Freispruch. Amtsrichter Sebastian Vöckel sprach den Angeklagten frei. Das Schriftstück, dass der 61jährige vorgelegt hatte, sei kein Gesundheitszeugnis gewesen, sondern nur ein Schriftstück mit sehr allgemeinen Formulierungen.