Wasserentnahme aus Sieg verboten

Die Bezirksregierung Arnsberg untersagt die Wasserentnahmen aus der Sieg bis zum 31. Oktober 2025. Grund sind anhaltende Trockenheit und niedrige Pegelstände.

© Bernd Müller (Archivfoto)

Seit Sonntag (13.07.) gilt im Regierungsbezirk Arnsberg ein Verbot für Wasserentnahmen aus den Flüssen Ruhr, Lenne und Sieg. Die Bezirksregierung reagiert damit auf die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Pegelstände, die bereits unterhalb des mittleren Niedrigwassers liegen. Das Verbot bleibt voraussichtlich bis zum 31. Oktober 2025 bestehen.

Was ist verboten?

Das Verbot umfasst Wasserentnahmen im Rahmen des Gemein-, Eigentümer- und Anliegergebrauchs. Sowohl größere Mengen, etwa mit fahrbaren Behältnissen, als auch kleinere Mengen zur Bewässerung von Privatgärten sind untersagt. Ausnahmen gelten lediglich für:

  • Das Tränken von Vieh
  • Das Schöpfen mit Handgefäßen

Verstöße gegen die Allgemeinverfügung können mit Bußgeldern geahndet werden.

Frühzeitige Niedrigwasserstände

Die Pegelstände der betroffenen Flüsse befinden sich auf einem kritischen Niveau. Besonders auffällig ist, dass diese Niedrigwasserstände deutlich früher im Jahr auftreten als üblich. Normalerweise werden solche Werte erst ab Ende August oder September erreicht. Die Bezirksregierung warnt, dass die Lebensbedingungen für Gewässerorganismen durch die sinkenden Wasserstände zunehmend beeinträchtigt werden.

Weitere Informationen und die vollständige Allgemeinverfügung findet ihr hier.

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