Berufung eingelegt
Veröffentlicht: Dienstag, 11.07.2023 08:06
Die Staatsanwaltschaft Siegen hat Berufung gegen einen Freispruch des Amtsgerichts aus der vergangenen Woche eingelegt.

Nach dem Freispruch aus der vergangenen Woche für einen Mann, der in der Corona-Pandemie ein unrichtiges Gesundheitszeugnis vorgelegt hatte, hat die Staatsanwaltschaft Siegen Berufung eingelegt. Das Verfahren muss nun vor dem Landgericht Siegen neu verhandelt werden. Am Donnerstag war der 61jährige Beschäftigte einer Behindertenwerkstatt vor dem Amtsgericht freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte 3000 Euro Geldstrafe gefordert. Der Mann hatte sich aus dem Internet einen Vordruck runterladen. Demnach war er impfunfähig. Amtsrichter Sebastian Vöckel sah in diesem Vordruck kein Gesundheitszeugnis – sondern ein Schriftstück mit sehr vagen Formulierungen. Die Staatsanwaltschaft Siegen ist nach wie vor anderer Überzeugung.