"verdi" klagte erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat im Streit um Sonntagsöffnungen eines großen Modehauses in Bad Berleburg eine einstweilige Anordnung erlassen: das Geschäft darf künftig nicht mehr an jedem ersten Sonntag im Monat aufmachen. Das ist ein Erfolg, für die Gewerkschaft „verdi“, die gegen die Sonntagsöffnungen geklagt hatte. Laut „verdi“-Bezirksgeschäftsführer Jürgen Weiskirch ist die Begründung des Verwaltungsgerichts „von vorne bis hinten schlüssig“. Widerspruchsgründe für eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster sieht Weiskirch nicht. Es geht um eine Sonderregelung für Kurorte. Danach dürfen Geschäfte öffnen, wenn sie „Waren, die für diese Orte kennzeichnend sind, Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen“ anbieten. Das Sortiment des Bekleidungshauses sei nicht typisch für Bad Berleburg. Die Stadt Bad Berleburg hätte gegen die Sonntagsöffnung vorgehen müssen. Die Stadtverwaltung will nun prüfen, welche Konsequenzen aus dem Beschluss gezogen werden. Die Entscheidung ist in einem Eilverfahren gefallen, es wird noch eine Hauptverhandlung geben.


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