Verbraucherfreundliches Urteil
Veröffentlicht: Montag, 20.05.2019 17:36

Der so genannte „Dieselskandal“ beschert den Gerichten in Deutschland viel Arbeit: auch dem Landgericht Siegen. Ein Autobesitzer freut sich aber jetzt über ein Urteil zu seinen Gunsten. Das Landgericht Siegen hat sich auf die Seite des Verbrauchers gestellt:der Volkswagen-Konzern wurde zur Rücknahme eines Skoda Octavia mit Schummel-Software verurteilt – wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung. Der Kaufpreis von mehr als 28 000 Euro muss zurückgezahlt werden - abzüglich rund 17 000 Euro Nutzungsentschädigung. Laut dem Kölner Rechtsanwalt Dirk Fuhrhop hat das Gericht dem Kläger außerdem knapp 7 700 Euro Zinsen zugesprochen. Der Kläger hatte den Octavia im November 2014 neu gekauft und vor Gericht argumentiert, der Vorstand bei VW habe Kenntnis von der rechtswidrigen Software gehabt.(Urteil vom 15.5.2019, Az 1 O 389/18)