Plädoyers im Mordprozess
Veröffentlicht: Freitag, 11.12.2020 17:58
Im Falle der Ermordung eines Dreijährigen in Lennestadt haben Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Haft für den Vater des getöteten Kindes gefordert. Vor dem Siegener Landgericht sind heute die Plädoyers gehalten worden. Ein Urteil soll dann nächste Woche Freitag fallen.

Nebenklage eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten. Sie sprechen von einem heimtückischen Mord und einer besonderen Schwere der Schuld. Der Mann hatte gestanden im Mai seinen dreijährigen Sohn bei sich in Lennestadt zu Besuch. Dort würgte er ihn, legte ihn auf eine Matratze und zündete diese an. Anschließend versuchte er auch sich selbst das Leben zu nehmen. Auch die Verteidigung des Angeklagten hält eine lebenslange Haftstrafe aufgrund des heimtückischen Mords für angemessen. Das Mordmerkmal der Grausamkeit sei allerdings nicht erfüllt. Der Angeklagte dachte, dass sein Sohn bereits tot war, als er ihn anzündete. Ein Urteil soll Ende nächster Woche fallen.