Neue Corona-Regeln ab heute auch in Siegen-Wittgenstein: Isolierung und Maskenpflicht entfällt

Ab heute gelten in NRW neue Corona-Regeln. Im ÖPNV entfällt etwa die Maskenpflicht, außerdem müssen sich Corona-Infizierte ab heute nicht mehr isolieren. NRW kehrt damit weitgehend zur Vor-Corona-Realität zurück.

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Ab heute gilt in NRW eine neue Corona-Schutzverordnung, mit der auch Siegen-Wittgenstein weitestgehend zur Vor-Corona-Realität zurückkehrt.

Maskenpflicht und Isolierung

Die Landesregierung lässt die Maskenpflicht im ÖPNV und die Isolierungspflichten für Corona-Infizierte auslaufen lassen:

  • die Pflicht, sich im Falle einer Infektion fünf Tage in häusliche Quarantäne zu begeben oder dort zu bleiben, entfällt
  • die Pflicht zum Tragen einer Maske im ÖPNV entfällt
  • positiv Getesteten wird empfohlen, in Innenräumen außerhalb der Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen

Keine Sonderregelungen mehr für Schulen & Kitas

In Schulen und der Kindertagesbetreuung entfällt die fünftägige Isolationspflicht. Die rechtliche Grundlage für anlassbezogene Testungen entfällt:

  • die Isolationspflicht endet auch für vor dem 01. Februar 2023 positiv getestete Personen
  • die Lieferung bzw. Ausgabe von Coronatests entfällt; noch vorhandene Bestände können weiterhin ausgegeben werden
  • es kann freiwillig eine Maske getragen werden; die Entscheidung wird eigenverantwortlich getroffen
  • es gelten weiterhin allgemeine Hygieneregeln; wer krank ist, sollte keine Schule oder Kita besuchen

Schutzmaßnahmen für vulnerable Gruppen bleiben

Mit einem positiven Test dürfen Einrichtungen für vulnerable Personen (z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime) für fünf volle Tage nicht betreten werden:

  • für Beschäftigte gilt weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses - auch für Personen, die vor dem 01. Februar 2023 positiv getestet wurden
  • Beschäftigte in Arztpraxen usw. müssen zum Schutz von vulnerablen Personen mind. eine medizinische Maske tragen
  • die Ausnahmeregelungen zu Testpflichten des Bundes, z.B. in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen usw. bleiben bestehen

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