Corona-Impfungen für Geflüchtete in Bad Laasphe

Das mobile Corona-Impfteam des Kreises Siegen-Wittgenstein macht heute (Samstag, 02. April 2022) in Bad Laasphe halt. Im „Haus des Gastes“ gibt es noch bis 16:00 Uhr Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen mit „BioNTech/Pfizer“, „Moderna“ und „Novavax“. Das Angebot richtet sich v.a. an Geflüchtete. Alle dafür notwendigen Unterlagen und Informationen gibt es vor Ort in verschiedenen Sprachen.

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Das Angebot richtet sich in erster Linie an Geflüchtete, Kriegsvertriebene und schwer zu erreichende Personengruppen. Aber auch andere Menschen ab fünf Jahren können sich den Piks gegen Covid-19 abholen, bspw. wenn sie aufgrund von Impfstoffknappheit beim Hausarzt oder anderer Umstände keine andere Option haben, die Impfung zu erhalten. Damit eine bestmögliche Aufklärung gewährleistet ist, wird der Kreis Siegen-Wittgenstein die Unterlagen und Informationen zur Impfung in verschiedenen Sprachen vorhalten. Auch fremdsprachlich bewandertes Personal wird an diesem Tag vor Ort sein. Es werden Erst-, Zweit- und Auffrischungsimpfungen angeboten. Folgende Impfstoffe stehen zur Verfügung:

·         BioNTech/Pfizer für unter 30-Jährige, Kinder sowie Schwangere/Stillende

·         Moderna für über 30-Jährige

·         Novavax ab 18 Jahren (nur für homologe Erst- und Zweitimpfungen, keine Kreuzimpfung, keine Auffrischung nach mRNA-Impfungen)

Auffrischungsimpfungen können Personen ab zwölf Jahren erhalten. Die erste Auffrischungsimpfung kann drei Monate nach der Grundimmunisierung erfolgen. Die zweite Auffrischungsimpfung kann bei

·         Menschen ab 70 Jahren

·         Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Betreuten in Pflegeeinrichtungen

·         Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf

drei Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen. Bei Tätigen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen, insbesondere bei Beschäftigten mit direktem Kontakt zur Bewohnerschaft bzw. zu den Patientinnen und Patienten, kann die zweite Auffrischungsimpfung erst sechs Monate nach der ersten Auffrischungsimpfung erfolgen.

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