Burbach: Jagdaufseher tötete Waschbären rechtens
Veröffentlicht: Mittwoch, 13.03.2024 16:39
Ein Jagdaufseher hat in Wahlbach zwei Waschbären mit einem Kantholz erschlagen. Daraufhin ist er vor Gericht zu einer Geldstrafe von über 2.000 Euro verurteilt worden. Dagegen legte er Mittwoch vor dem Siegener Amtsgericht Einspruch ein - Erfolgreich. Er handelte im Rahmen des Gesetzes, urteilt das Gericht.

Im September 2022 bemerkte ein Ehepaar Geräusche in ihrem Garten. Nach über einem Tag stellten sie fest, dass zwei Waschbären in ihrer Biomülltonne festhingen. Daraufhin holten sie die Wahlbacher Feuerwehr zur Hilfe.
Da Waschbären dem Wildtiergesetz unterliegen, durften die Einsatzkräfte allerdings nicht über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Feuerwehrleute riefen dann den, später angeklagten, Jagdaufseher. Er muss als Experte in einem solchen Fall entscheiden, was mit den Tieren passiert. Ähnlich wie ein Förster bei einem Verkehrsunfall mit Wildschaden.
Jagdaufseher: Tiere können nicht mehr überleben
Laut dem Jagdaufseher hätten beide Waschbären höchstens noch ein bis zwei Tage in freier Wildbahn überleben können. Ihr Gesundheitszustand sei zu schlecht gewesen. Daher hat er entschieden die beiden Tiere von ihrem Leid zu erlösen. Damit habe er ähnlich wie ein Tierarzt gehandelt, der sich im Zweifel dafür entscheidet, ein Tier einzuschläfern.
Da er in einer Ortschaft keine Schusswaffe einsetzen darf, hat er zum Kantholz gegriffen. Nacheinander hat er dann, laut eigener Aussage, beide Tiere mit einem gezielten Genickschlag zunächst betäubt und mit zwei bis drei weiteren Schlägen getötet.
Gericht gibt ihm recht
Nachdem der Jagdaufseher zunächst zu einer Geldstrafe von über 2.000 Euro verurteilt worden ist, hat er dann heute erfolgreich vor dem Siegener Amtsgericht dagegen geklagt. Das Gericht findet, er habe rechtens gehandelt. Damit muss der heute 30-jährige keine Geldstrafe zahlen.