Berufungsverfahren am Landgericht Siegen im Gullydeckel-Prozess aufgehoben

Ein Anschlag mit Gullydeckeln auf einen HLB-Regionalzug der Rothaarbahn zwischen Siegen und Bad Berleburg hatte 2019 aufgeschreckt. Der Lokführer soll ihn selbst inszeniert haben. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Bad Berleburg vom Oktober 2020 legte er Berufung ein, der Fall liegt nun beim Landgericht Siegen und sollte heute eigentlich losgehen. Das Verfahren wurde aber am Morgen überraschend aufgehoben. Grund dafür: Der Angeklagte ist verstorben. Das hat sein Verteidiger auf Radio-Siegen Nachfrage bestätigt.

© twitter/lokfuehrer_tim

Mehr als zweieinhalb Jahre nach dem Gullydeckel-Anschlag auf die Rothaarbahn zwischen Siegen und Bad Berleburg sollte sich ab heute eigentlich das Landgericht Siegen mit dem Fall beschäftigen. Der Lokführer war im Oktober 2020 vom Amtsgericht Bad Berleburg zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Den Anschlag im April 2019 auf den Zug der Hessischen Landesbahn habe er selbst inszeniert, befand das Gericht. Zwei Kanaldeckel habe er dafür eigens an einer Brücke montiert. Auf der Strecke zwischen Siegen und Bad Berleburg waren die zwei schweren Gullydeckel in die Frontscheibe der Bahn gekracht.

Der Lokführer in dem frühmorgens noch unbesetzten Zug war bei dem Vorfall unverletzt geblieben. Nachdem zunächst ein Mordanschlag gegen ihn nicht ausgeschlossen worden war, fiel der Verdacht im Zuge der Ermittlungen überraschend auf den Mann selbst. Das Amtsgericht Bad Berleburg verurteilte ihn wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Seine Verteidigung hatte Freispruch verlangt. Der Lokführer legte Berufung ein.

Heute morgen vor Gericht hieß es dann plötzlich, das Verfahren sei aufgehoben. Wie sein Verteidiger Dennis Tungel gegenüber Radio-Siegen bestätigt hat, ist sein Mandant in seinem Heimatort Lünen verstorben.

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