ASP in Siegen-Wittgenstein/Olpe hat Auswirkungen auf Umgang mit Wölfen

Die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest hat Auswirkungen auf den Umgang mit Wölfen.

© Canva (Symbolbild)

Am 14. Juni 2025 wurde der erste Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Nordrhein-Westfalen offiziell bestätigt. Der betroffene Wildschweinkadaver wurde in der Gemeinde Kirchhundem im Kreis Olpe gefunden. Weitere Verdachtsfälle in der Region wurden vom Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MLV) bestätigt. Aktuelle Informationen sind auf den Webseiten des MLV und des Landesamts für Verbraucherschutz und Ernährung NRW (LAVE) verfügbar.

Auswirkungen auf das Wolfsmonitoring

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen und andere Haus- oder Nutztiere ungefährlich, jedoch fast immer tödlich für Wild- und Hausschweine. Während eine Verbreitung durch Wolfskot ausgeschlossen wird, bleibt der Mensch ein großer Risikofaktor. Kontaminierte Schuhe, Fahrzeuge oder Essensreste können den Erreger über weite Strecken verbreiten.

In offiziell eingerichteten Sperrzonen ist eine Dokumentation und Beprobung von Wildtierkadavern nicht mehr möglich. Stattdessen können Tierhaltende Fotos der Kadaver an das Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW (LANUK) senden. Liegt ein Wolfsriss vor, sind Entschädigungszahlungen möglich. Ob ein Fundort in einer Sperrzone liegt, kann über die interaktive Karte des Friedrich-Löffler-Instituts geprüft werden.

Meldung von Wildschweinkadavern

Wer in NRW ein totes Wildschwein findet, sollte dies umgehend der Bereitschaftszentrale des LAVE unter 0201 714488 melden. So können notwendige Maßnahmen schnell eingeleitet werden.

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