Wohnraum für Geflüchtete

Der Hilchenbacher Rat soll in seiner nächsten Sitzung eine "Vorkaufsrechtsatzung" beschließen

© Bernd Müller

Um eine „geordnete städtebauliche Entwicklung“ sicherzustellen, soll der Hilchenbacher Rat nächste Woche eine „Vorkaufsrechtsatzung“ beschließen. Sie soll für die Stadtmitte Hilchenbach und das Gelände des ehemaligen Hammerwerks in Allenbach gelten. In der Beschlussvorlage schreibt die Verwaltung, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer der unter das Vorkaufsrecht fallenden Grundstücke verpflichtet werden sollen, der Stadt Hilchenbach die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrages über ihr Grundstück unverzüglich anzuzeigen. Hintergrund ist der Verkauf eines Hauses an der Dammstraße in der Stadtmitte an einen Funktionär der rechtsextremen Partei „III. Weg“. Darum ging es am Nachmittag bereits im Infrastrukturausschuss. An dem Gebäude sind bereits Parteiflaggen und Schilder angebracht worden. Da die Stadt Hilchenbach dringend Wohnraum für geflüchtete Menschen aus der Ukraine benötigt, soll das Objekt Dammstraße 5 per Bebauungsplan von einer allgemeinen Wohnfläche in eine Fläche für Gemeinbedarf umgeändert werden. Dann könnte es von der Stadt selbst für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt werden. Der Infrastrukturausschuss hat am Nachmittag einstimmig dem Rat empfohlen, das so zu beschließen. 

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