Vorkaufsrecht
Veröffentlicht: Dienstag, 10.12.2019 07:06

Die Stadt Siegen möchte aktiv dazu beitragen, dass Bauwillige im Stadtgebiet Bauland zu vertretbaren Preisen kaufen können. Um das sicherzustellen, sollen für drei attraktive Wohngebiete in Eiserfeld, Geisweid und Obersetzen Vorkaufsrechtsatzungen erlassen werden. Wer am „Blumichskopf“ in Eiserfeld, am Geisweider „Ruhrst“ oder im Baugebiet „Bruchstraße“ in Obersetzen in der Zukunft ein Grundstück kauft, der muss dann auch zügig bauen. In der Vergangenheit hatte die Stadt die Erfahrung machen müssen, dass zwar Baurecht geschaffen, dann aber gar nicht gebaut wurde. Der Bauausschuss des Siegener Rates befasst sich heute erstmals mit den drei Vorkaufsrechtsatzungen. Im Februar 2020 sollen sie vom Rat beschlossen werden.