Urteil im Gullydeckel-Prozess
Veröffentlicht: Freitag, 02.10.2020 17:09
Lokführer muss für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis.

Im sogenannten "Gullydeckel-Prozess" ist der angeklagte Lokführer zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Damit ist das Bad Berleburger Amtsgericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft gefolgt. Der heute 50-jährige Lokführer stand vor Gericht, weil er einen Anschlag auf seinen Zug inszeniert hat. Dazu ließ er Gullydeckel an Seilen von einer Brücke hängen, um mit seinem unbesetzten Zug dagegen zu rasen. Begründet wurde das Urteil damit, dass die DNA des Zugführers an den Seilen und Gullideckeln gefunden wurde. Dazu kommt noch, dass Faserspuren der Seile an seinen Handschuhen festgestellt werden konnten. Das Motiv des 50 jährigen ist unklar. Ihm wird allerdings vorgeworfen, schon früher Straftaten inszeniert zu haben. Der Mord an seiner Mutter und Großmutter ist beispielsweise bis heute nicht aufgeklärt. Fakt ist aber, dass er allein am Ende das Erbe der beiden bekam und zu dem Zeitpunkt Schulden hatte. Die Staatsanwaltschaft Siegen ist mit dem Urteil zufrieden, Verteidiger Dennis Tungel hat am Radio Siegen Mikrofon bereits angekündigt gegen das Urteil Berufung einzulegen.