Teilstück der Südumgehung darf vorerst nicht gebaut werden
Veröffentlicht: Freitag, 05.02.2021 17:37
Die geplante Südumgehung der B508 zwischen Buschhütten und Ferndorf darf vorerst nicht gebaut werden. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Der Reit- und Fahrverein Kindelsberg hatte gegen den Bau geklagt und dem Land NRW Planungsfehler vorgeworfen. Das Gericht bestätigt die Planungsfehler.

Die geplante Südumgehung der B508 zwischen Buschhütten und Ferndorf darf vorerst nicht gebaut werden. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Der Reit- und Fahrverein Kindelsberg hatte gegen den Bau geklagt und dem Land NRW Planungsfehler vorgeworfen. Unter anderem hätte die neue Straße nur 20 Meter Luftlinie an den beiden Reithallen entlang geführt. Außerdem hätte ein Großteil der Weideflächen des Vereins nicht mehr genutzt werden können. Sie sollten Ersatzflächen werden, für die durch den Bau zerstörten Flächen. Dadurch wäre die Existenz des Vereins gefährdet gewesen. Das Gericht bestätigt die Planungsfehler. Es könnten vielleicht auch andere Flächen als Ersatz in Frage kommen. Das wurde aber nicht ausreichend geprüft, so das Oberverwaltungsgericht in der Begründung.