Klage ohne Erfolg
Veröffentlicht: Montag, 13.11.2023 18:42
Die Klage eines Schülers aus Siegen gegen die Corona-Testpflicht an Schulen im Frühjahr 2021 war nicht erfolgreich.

Die Klage eines Schülers aus Siegen gegen die Corona-Testpflicht an Schulen im Frühjahr 2021 war nicht erfolgreich. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am frühen Abend entschieden. Insgesamt hatten acht Schüler aus NRW Normenkontrollanträge gestellt. Sie hatten alle keinen Erfolg.
Testpflicht war rechtmäßig
Zur mündlichen Urteilsbegründung hat der Vorsitzende des 13. Senats im Wesentlichen ausgeführt: Die in den Corona-Betreuungsverordnungen im Frühjahr 2021 geregelte Testpflicht war rechtmäßig. Diese hat in das Grundrecht auf schulische Bildung ebenso eingegriffen wie in das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Letzteres ergibt sich daraus, dass der Test auf Entnahme von Zellmaterial zielte. Die Eingriffe in diese Grundrechte – wie auch der in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung – waren sämtlich gerechtfertigt. Sie waren eine verhältnismäßige Schutzmaßnahme, die dem Gesundheitsschutz der Schüler und der Bevölkerung insgesamt sowie dem Schutz der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems diente.
Keine Revision zugelassen
Das OVG hat keine Revision zugelassen. Dagegen ist Beschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.