Kehrtwende bei Parkgebühren

Der Siegener Rat soll am Mittwoch über eine Senkung der Parkgebühren in den städtischen Parkhäusern abstimmen.

© Bernd Müller

Parken in Siegener Parkhäusern soll - wie von der Stadtverwaltung angekündigt - wieder günstiger werden. Der Rat soll morgen Nachmittag über einen Vorschlag der Stadtverwaltung abstimmen. Danach soll die erste Stunde künftig 1 Euro kosten, weitere 20 Minuten 50 Cent. Der Tageshöchstsatz soll bei 9 Euro liegen. Seit einer Parkgebührenerhöhung Anfang September 2023 meiden viele Besucherinnen und Besucher die städtischen Parkhäuser in Siegen. Oberstadt-Einzelhandel, der Wochenmarkt und auch die städtische Volkshochschule verzeichnen eine stark rückläufige Besucherfrequenz. Die damals umgesetzte Gebührenerhöhung schlug mit 1 Euro für die erste halbe Stunde zu Buche. Jede weitere angefangene Stunde kostet seitdem pauschal 1,50 Euro. 

Rolle Rückwärts

Die Stadtverwaltung spricht von “angemessenen Konditionen”. Und zwar sowohl für kurze Besuche in der Innen- und Oberstadt als auch für Besucher, die einen ganzen Tag im Stadtgebiet verbringen und ihren PKW in einem städtischen Parkhaus abstellen möchten. Radio Siegen hat die alten und die neuen Tarife verglichen. Und zwar für eine angenommene Parkzeit von 92 Minuten: Laut dem aktuellen Tarif werden dafür 4 Euro fällig. Nach der Parkgebührensenkung würden 92 Minuten nur noch die Hälfe kosten, nämlich 2 Euro. Die Stadtverwaltung rechnet ein Beispiel mit vierstündiger Parkzeit durch: aktueller Tarif: 7 Euro. Gesenkter Tarif: 5,50 Euro. 

In der Beschlussvorlage für den Rat am Mittwoch, 28.2.2024, schreibt die Stadtverwaltung, dass die niedrigeren Parkgebühren für die von der KEG betriebenen Parkhäuser sowie für die städtischen großen Parkflächen gelten sollen. Tagestickets auf dem Parkplatz Siegerlandhalle solle 7 Euro kosten, auf dem Zentralparkplatz in Weidenau und dem Bismarckplatz 5 Euro.

Abstimmung im Siegener Rat

Der Rat soll morgen nicht nur die neuen, niedrigeren Parkgebühren beschließen. Der Rat soll auch seine Mitglieder im Aufsichtsrat der KEG Siegen anweisen, sie ebenfalls zu beschließen und zum nächstmöglichen Zeitpunkt umzusetzen. 

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