Entscheidung in Leipzig
Veröffentlicht: Donnerstag, 20.06.2024 16:48
Die Klage gegen die geplante Umspannanlage bei Junkernhees war erfolgreich.

Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsleitung und eine Umspannanlage im Heestal bei Kreuztal ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschieden. Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt eine 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz und die Umspannanlage Junkernhees. Die Klage eines der Grundstückseigentümer hatte in Bezug auf die Umspannanlage Erfolg. Der Planfeststellungsbeschluss verletzt demnach Vorschriften des Biotopschutzes. Über den Standort der Umspannanlage muss abwägend erneut entschieden werden. Die Klagen gegen die Führung der Freileitung im Heestal blieben dagegen erfolglos. Und die Klage der Stadt Kreuztal wurde abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss verletze sie nicht in ihren subjektiven Rechten. Ihre Planungshoheit sei nicht betroffen, so die Leipziger Richter.
Reaktion der Stadt Kreuztal
Kreuztals Stadtbaurätin Christina Eckstein hat sich nach Bekanntwerden des Urteils so geäußert: “Aus Sicht der Stadt Kreuztal ist die Entscheidung im Hinblick auf die Trassenvariante Meiswinkel zwar enttäuschend –im Hinblick auf die Umspannanlage stellt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aber einen erheblichen und seltenen Erfolg dar.”