Bad Berleburger Wisent-Verein verteidigt sich

Die Kündigung des öffentlich-rechtlichen Vertrags sei zulässig. Das sagt der Wisent-Verein und bekräftigt damit erneut seine Position. Letzte Woche hatte der Verein seinen Vertrag mit den Behörden gekündigt.

„Die Kündigung des Vertrags ist zulässig“. Das sagt der Wisent-Verein und bekräftigt im Streit um die frei lebenden Tiere im Rothaargebirge damit erneut seine Position. Der Verein hatte den Vertrag mit den Behörden letzte Woche gekündigt. Es habe mit einigen Vertragspartnern kein Einvernehmen über die Zukunft des Artenschutzprojekts gegeben, so der Verein in einer Mitteilung. Man habe als einzige Möglichkeit gesehen, den Vertrag zu kündigen und das Eigentum an den Wisenten aufzugeben. Damit endet die Verantwortlichkeit und Zuständigkeit des Wisent-Vereins. Nach einem Urteil des Oberlandesgericht Hamm hätte der Verein dafür sorgen müssen, dass die frei lebenden Wisente die Grundstücke der klagenden Waldbauern nicht mehr betreten. Wegen der angedrohten Zwangsvollstreckung aus den Urteilen sei dem Verein eine Fortführung des Vertrages nicht mehr zuzumuten, heißt es in der Mitteilung abschließend. Die 25 Tiere sind nun herrenlos und fallen laut Wisent-Verein damit unter das Artenschutzgesetz und in die Zuständigkeit des Landes. Der Kreis und die Bezirksregierung hatten die Kündigung des Vertrags letzte Woche als unzulässig zurückgewiesen. 

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