Alte Schule Niederschelden
Veröffentlicht: Mittwoch, 27.11.2024 07:55
Siegener Hausbesitzer streiten mit der Stadtverwaltung um eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten alten Schulgebäudes in Niederschelden.

Wer das Klima schützen will, nutzt erneuerbare Energien. Aber was, wenn der Denkmalschutz das verhindert? Die obersten NRW-Verwaltungsrichter müssen jetzt entscheiden. Es geht um eine Grundsatzentscheidung. Heute (27.11.2024) verhandelt der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster gleich zwei Streitfälle, die Signalwirkung für zahlreiche vergleichbare Verfahren haben.
Alte Schule Niederschelden
Einmal geht es um eine unter Denkmalschutz stehende Siedlung in Düsseldorf. Dann steht ein Siegener Fall zur Entscheidung an. Die Besitzer der Alten Schule in Niederschelden haben Solarmodule aufs Dach gesetzt. Die ehemalige Schule wurde im Jahr 1900 erbaut. Das seit 2005 in der Denkmalliste notierte Gebäude mit schiefergedecktem Turm und drei kleinen Dachgauben sei bedeutend für den Ortsteil Niederschelden, so die Denkmalschützer. Es stehe für die Entwicklung des Ortes während der Hochindustrialisierung und der Versorgung der Schüler im Deutschen Reich. Schützenswert sei das Gebäude auch, weil es eine für das Siegerland typische Dachform aufweise.
Verwaltungsgericht gab Stadt Siegen Recht
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte den Denkmalschützern rechtgegeben. Das Erscheinungsbild des Daches und damit des gesamten Denkmals werde durch die Photovoltaikmodule “erheblich beeinträchtigt”. Nach Ansicht der Richter in der Vorinstanz liegt kein öffentliches Interesse vor, das die Belange des Denkmalschutzes überlagern würde. Der Klimaschutz und erneuerbarer Energien, so das Verwaltungsgericht, hätten nach dem Landesgesetz keinen absoluten Vorrang. Das überzeugte die Besitzer des Schulgebäudes nicht. Sie zogen vor das OVG in die Berufung.
Urteile werden heute erwartet
Der 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster wird voraussichtlich im Anschluss an die mündlichen Verhandlungen die Urteile verkünden.