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Rechtsmittel und Berufung
© Bernd Müller
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Rechtsmittel und Berufung

Verteidigung und Staatsanwaltschaft sind nicht einverstanden mit einem Urteil des Siegener Schöffengerichts.

Veröffentlicht: Mittwoch, 01.04.2026 13:47

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Vor knapp zwei Wochen hatte das Schöffengericht am Amtsgericht Siegen einen 27-jährigen Mann zu zwei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt – wegen Vergewaltigung einer 21-jährigen Frau und wegen Verbreitung pornografischer Inhalte an einen Jugendlichen. Im Prozess hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Siegen als auch der Verteidiger des Angeklagten auf Freispruch plädiert. Daher wundert es nicht, dass beide mit dem Urteil nicht einverstanden sind. Der Verteidiger des Angeklagten habe Rechtsmittel eingelegt, die Staatsanwaltschaft habe Berufung eingelegt, teilte Gerichtssprecherin Franziska Heerwig auf Anfrage von Radio Siegen mit.  

Sie erläutert weiter, dass laut der Strafprozessordnung die “Berufung” der Staatsanwaltschaft “vorgeht”. Daher werde es wohl zu einem Berufungsverfahren vor der Berufungsstrafkammer des Landgerichts Siegen kommen.

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