
Vor dem Schöffengericht des Siegener Amtsgerichts ist es heute (19.03.2026) am zweiten Verhandlungstag zu einem ungewöhnlichen Urteil gekommen. Ein 27-jähriger ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, obwohl die Staatsanwaltschaft Freispruch gefordert hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Nacktbilder auf Snapchat
Einerseits war der ehemalige Jugendtrainer eines Wilnsdorfer Fußballvereins angeklagt, einem 16-jährigen Spieler Nacktbilder auf Snapchat geschickt zu haben. Diese Tat hat er bereits zu Prozessbeginn eingeräumt.
Die Richterin fällte hier das Urteil: Vier Monate Freiheitsstrafe - und drückte sie auf zwei Monate.
Zu einem "Dreier" gezwungen?
Andererseits warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, seine damalige Liebschaft vergewaltigt zu haben. Er soll sie zusammen mit einem Kumpel zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Er räumt ein, einen "Dreier" geplant zu haben - das geht auch aus verlesenen Chatnachrichten hervor. Eine Vergewaltigung bestreitet er jedoch.
Die damals 19-jährige sagte vor Gericht aus, klar gemacht zu haben, keinen Dreier zu wollen. Sie sei daraufhin aus der Wohnung geflüchtet, habe die Polizei gerufen und Anzeige wegen versuchter Vergewaltigung erstattet.
Es stand somit Aussage gegen Aussage.
"Den Wölfen zum Fraß hingeworfen"
Um zu klären, wer von beiden die Wahrheit sagt, beantragte der Verteidiger des Angeklagten, die ehemalige beste Freundin der heute 21-jährigen zu verhören. Bis zum heutigen Gerichtstermin sollte sie kein Kontakt zu ihr aufnehmen, um sich nicht abzusprechen. Aus Chatverläufen zwischen den beiden ist jedoch klar geworden, dass die beiden Kontakt hatten. In einer Sprachnachricht erklärte die mutmaßlich Geschädigte außerdem, was ihre Freundin vor Gericht sagen solle, um ihr einen Gefallen zu tun.
Als der Verteidiger die Sprachnachricht hörte, erhob er seine Stimme: "Eine Ungeheuerlichkeit", wetterte er. Die 21-jährige wolle, dass ihre ehemalige beste Freundin für sie vor Gericht lüge. Sie werfe ihre beste Freundin "den Wölfen zum Fraß" hin, sagt er.
Das sei der Versuch, eine zentrale Zeugin zu manipulieren. Das dürfe die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer nicht ausblenden, so der Verteidiger.
Hammer-Urteil
In den nicht öffentlichen Plädoyers der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft forderten beide Freispruch - so der Verteidiger auf spätere Nachfrage. Trotzdem urteilte die Richterin: Zwei Jahre Freiheitsstrafe. Die Mindeststrafe für eine Vergewaltigung.
Radio Siegen Reporter Max Schepp:

