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Zwei Jahre auf Bewährung
© Bernd Müller
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Zwei Jahre auf Bewährung

Ein 22-jähriger ist heute vor dem Siegener Landgericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hat letzten Sommer einen heute 41-jährigen vor einem Schnellimbiss in der Siegener Innenstadt mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt.

Veröffentlicht: Freitag, 04.10.2019 14:08

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Heute Mittag ist vor dem Siegener Landgericht ein 22-jähriger wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hat letzten Sommer einen heute 41-jährigen vor einem Schnellimbiss in der Siegener Innenstadt mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Richterin Elfriede Dreisbach hat das Urteil damit begründet, dass der Angeklagte nicht aus Gleichgültigkeit gehandelt hat. Er wollte das Opfer nicht lebensgefährlich verletzen, sondern sich lediglich aus dessen Umklammerung befreien. Zwar habe er dabei mit dem Messer auf lebenswichtige Organe gezielt, aber nicht bemerkt, dass er das Opfer lebensgefährlich verletzt hat. Die Bewährung hat Dreisbach damit begründet, dass der junge Angeklagte noch studiert und bisher nicht vorbestraft ist. Eine Gefängnisstrafe führe in diesem Zusammenhang nur zu einer unnötigen Entsozialisierung, so Dreisbach weiter.

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