
Das geht digital über die App oder die Website der SVB.
Geht auch analog
Kunden können auch die Ablesekarte, die Privathaushalte und Gewerbebetriebe derzeit per Post erhalten, ausfüllen und zurückschicken. Dafür haben die Kundinnen und Kunden im Stadtgebiet Siegen und in Stadtteilen von Netphen bis zum 23. Dezember 2023 Zeit, die digitale Übermittlung ist bis zum 31. Dezember möglich.
Gilt auch für Kunden anderer Versorger
Das betrifft auch Kundinnen und Kunden, die ihr Erdgas von anderen Versorgern erhalten. Die Siegener Versorgungsbetriebe sind als Netzbetreiber grundzuständiger Messstellenbetreiber für Erdgas und Trinkwasser in der Region. Deshalb übernehmen sie diese Aufgabe für insgesamt rund 51.000 Zähler.
Einmal im Jahr
Als Netzbetreiber ist die SVB verpflichtet, die Verbrauchsdaten der Kundinnen und Kunden einmal pro Jahr zu ermitteln und diese ihrem Energielieferanten zu melden. So wird sichergestellt, dass Kunden nur zahlen, was sie tatsächlich verbrauchen. Bei Haushalten und Betrieben, die ihren Zählerstand innerhalb der Frist nicht senden, schätzt die SVB den Verbrauchswert auf Basis der Vorjahresdaten. Eine Anleitung zum richtigen Ablesen und Melden liegt dem Schreiben bei.
Digital: Wo geht was?
Über die Website des regionalen Versorgers können die Zählerstände unter Angabe der Postleitzahl, der Zählernummer und des Geschäftsbereichs wie Gas, Strom, Wasser, Wärme, eingegeben werden. Nach einmaliger Registrierung können Zählerstände auch über die App „Meine SVB“ oder über das Online-Kundenportal angegeben werden.