
Ein Eilantrag gegen die Genehmigung blieb erfolglos und die Jagd ist damit vorerst erlaubt.
Schäden im Westerwald
Der Wolf „GW2478m“ sorgt seit dem Jahr 2023 für erhebliche wirtschaftliche Schäden in der Region und in Hessen. Insgesamt werden ihm laut Gericht 31 Angriffe zugerechnet, bei denen mindestens 123 Nutztiere getötet oder verletzt wurden. Besonders im Jahr 2026 hat das aggressive Jagdverhalten des Tieres laut Behörden massiv zugenommen.
Urteil aus Koblenz
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies nun den Eilantrag eines Umweltverbandes gegen die Abschussgenehmigung ab. Die Richter begründeten dies damit, dass der Schutz der Weidetiere in diesem Fall schwerer wiegt als der Schutz des einzelnen Wolfes. Da die Wolfspopulation insgesamt stabil sei, habe der Abschuss keine negativen Folgen für den Bestand.
Zukunft des Wolfes
Obwohl durch die Entscheidung vollendete Tatsachen geschaffen werden könnten, sieht das Gericht keine milderen Mittel zur Gefahrenabwehr. Höhere Zäune oder Herdenschutzhunde seien kurzfristig nicht überall verfügbar oder zumutbar. Gegen den Beschluss kann der Umweltverband allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.