
Klage erfolgreich
Das Projekt freilebende Wisente in Wittgenstein ist wohl bald Geschichte. Das sagt der Anwalt eines Waldbauern, der dagegen geklagt hatte, gegenüber Radio Siegen. Demnach sollen die Wisente eingefangen werden und in einem Gehege weiterleben. Der Waldbauer hatte gemeinsam mit einem anderen Waldbauern geklagt, weil die Wisente seine Bäume beschädigt hatten. Der Bundesgerichtshof hat dann geurteilt: Der Trägerverein des Projekts muss verhindern, dass die Wisente den Wald der Kläger betreten. Dafür hat er jetzt Vorschläge gemacht.
Wie kann der Verein seine Wisente lenken?
Dafür schlägt der Verein in einem Schreiben an den Anwalt Hans-Jürgen Thies verschiedene Lösungen vor. Die praktikabelste: Die Tiere mit Futter anlocken, betäuben und in ein großes Gehege bringen. Anwalt Thies zweifelt gegenüber Radio Siegen aber daran, dass der Verein die Baukosten für dieses Gehege stemmen kann.
Tötung kommt nicht in Frage
Eine weitere Möglichkeit wird in dem Schreiben erwähnt: Die sogenannte "Letale Entnahme". Bedeutet nichts anderes als die Tötung der Tiere. Das kommt für den Verein aber nicht in Frage. Auch die Kläger wollen das nicht. Das Projekt sei eine gute Idee gewesen, sagt Anwalt Thies. Aber er kritisiert die Umsetzung. Eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts sei eingestellt worden, so Thies. Auch für rechtliche und finanzielle Unterstützung vom Land und vom Kreis habe es nicht gereicht. Und das, obwohl beide Ebenen das Projekt viel gelobt hätten und sogar involviert seien.
Verein sagt nichts
Der Verein und sein Vorsitzender, Bad Berleburgs Bürgermeister Bernd Fuhrmann wollten sich gegenüber Radio Siegen nicht äußern. Auch der Landrat - der Kreis Siegen-Wittgenstein ist ebenfalls am Projekt beteiligt - möchte nichts sagen. Man spreche gerade mit den Klägern und den Beteiligten des Projekts darüber, wie es weitergeht.
Anwalt will Tempo
Die Lösung, die Tiere in einem großen Gehege unterzubringen, ließe aber noch auf sich warten, sagt Thies. Das Anlocken der Tiere mit Futter sei nur im Winter möglich. Im Sommer fänden sie in der Natur genug zu fressen. Wenn dann aber nichts geschehe, wolle er weiteren Druck ausüben. Das sei zum Beispiel mit einem Antrag auf Zwangsvollstreckung möglich, so Thies. Bedeutet: Entweder der Verein tut etwas, oder er muss Strafe zahlen.