
Der Kreis Siegen-Wittgenstein hat einem Investor aus Bad Laasphe den Bau von acht Windrädern im Umfeld der Obernautalsperre erlaubt – vier weitere geplante Anlagen sind abgelehnt worden. Der Grund: die Standorte liegen im Trinkwasserschutzgebiet der Talsperre. Radio Siegen hat darüber berichtet.
Kreis sollte nicht entscheiden
Mittlerweile hat die Kreisverwaltung die komplette Genehmigung veröffentlicht. Und da steht etwas sehr Interessantes drin: im Januar 2026 hat der Investor den Kreis gebeten, über die vier Anlagen im Trinkwasserschutzgebiet noch nicht zu entscheiden. Der Kreis hat es trotzdem gemacht und die vier Windräder abgelehnt.
Entscheidung war erforderlich
Die Kreisverwaltung hat auf Anfrage von Radio Siegen mitgeteilt, dass sie so handeln musste: der Bauantrag für diese vier Windräder sei ja nicht zurückgezogen worden. Daher war eine Entscheidung erforderlich. Der Kreis Siegen-Wittgenstein habe diese Entscheidung getroffen: die vier Anlagen im Trinkwasserschutzgebiet der Schutzzone 2 Obernau waren abzulehnen. Diese Ablehnung soll noch in einem separaten Bescheid öffentlich bekannt gemacht werden. Gegen den Bescheid der Kreisverwaltung kann innerhalb eines Monats Klage beim Oberverwaltungsgericht Münster eingereicht werden.