
Weitere Personengruppen zur Impfung berechtigt
Die Corona-Schutzimpfungen schreiten Schritt für Schritt voran: Jetzt können sich auch Personen aus Berufsgruppen, die z.B. regelmäßig in Pflegeheimen tätig sind, für eine Impfung anmelden. Dabei geht es etwa um Personal von Hilfsmittel-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpfleger, Frisöre oder Seelsorger. Wer geimpft werden kann, der wird per Mail direkt vom Impfzentrum angeschrieben und erhält einen Link für ein Online-Portal, über das man sich zur Impfung anmelden kann. Leider wurden diese Mails von einigen der Empfänger an Nicht-Impfberechtigte weitergeleitet. Der Kreis Siegen-Wittgenstein sagt: wer nicht berechtigt ist und sich trotzdem einen Impftermin reserviert, dem wird dieser Termin wieder storniert. Die Kreisverwaltung appelliert an alle Berechtigten, sich einen Impftermin zu holen. Es sei genügend Impfstoff vorhanden.
Veröffentlicht: Sonntag, 28.02.2021 08:41