Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
Zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sind in Siegen-Wittgenstein 203.490 Menschen wahlberechtigt. Die Stadt- und Gemeindeverwaltungen versenden die Wahlbenachrichtigungen. Wer bis zum Wochenende noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich mit dem zuständigen Wahlbüro in Verbindung setzen. Briefwahl kann bereits jetzt beantragt werden, entweder persönlich im Rathaus, per E-Mail oder online. Mit der Wahlbenachrichtigung können Briefwahlunterlagen auch über den Antrag auf der Rückseite angefordert werden.
Fristen und Abgabe der Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des jeweiligen Wahlkreises, einem amtlichen Stimmzettelumschlag, einem amtlichen - hellroten - Wahlbriefumschlag und einem Merkblatt für die Briefwahl. Der hellrote Wahlbrief sollte spätestens am Donnerstag, 20. Februar 2025, vor der Briefkastenleerung eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, um rechtzeitig beim Wahlamt zu sein. Innerhalb Deutschlands ist der Versand mit der Deutschen Post portofrei.