
Im sogenannten „Burbach-Prozess“ geht es vor der Ersten großen Strafkammer des Siegener Landgerichts um Fälle von Körperverletzung und Freiheitsberaubung in der ehemaligen Flüchtlingsunterkunft in Burbach. Die Vorfälle sollen sich zwischen November 2013 und September 2014 zugetragen haben. Viele Geschädigte und Zeugen lebten damals eine Zeitlang in der Notaufnahmeeinrichtung. Ein Teil von ihnen ist heute nicht mehr auffindbar. Sie können im Verfahren nicht als Zeugen befragt werden – deshalb sind am heutigen Verhandlungstag Protokolle von sechs polizeilichen Vernehmungen aus dem Jahr 2015 vorgelesen worden. Die Männer aus Syrien, Algerien und Marokko waren alle mal in einem „Problemzimmer“ eingesperrt. Mal für eine Nacht – mal drei Tage am Stück. Besonders übel wurde offenbar einem Mann aus Marokko mitgespielt. Bei seiner Vernehmung Ende April 2015 gab er an, nach einem Streit mit Landsleuten von Security-Mitarbeitern im Problemzimmer geschlagen und getreten worden zu sein. Einer habe ihn auch fotografiert. Eine Kollegin habe die Männer aufgefordert, mit den Schlägen aufzuhören. Er sei mit einem Taxi ins Krankenhaus gefahren, wurde dort geröntgt und bekam eine Schiene. Der Mann beschwerte sich beim Chef der Sozialbetreuer über die Security und erstattete Anzeige bei der Polizei gegen die mutmaßlichen Täter.
Das Verfahren wird nächste Woche fortgesetzt.