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Verwaltungsgericht Arnsberg verbietet Hundezucht in Buschhütten
© Stefan Didam - Schmallenberg
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Verwaltungsgericht Arnsberg verbietet Hundezucht in Buschhütten

Eine Hundezüchterin aus Buschhütten darf ihren Betrieb nicht weiterführen. Das hat das Verwaltungsgericht Arnsberg jetzt bestätigt. Der Kreis Siegen-Wittgenstein hatte der Frau in den Jahren 2016 und 2017 den Betrieb untersagt. Dagegen hatte sie geklagt – jedoch erfolglos.

Veröffentlicht: Donnerstag, 06.01.2022 15:46

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Die Zustände in der Hundezucht seien so schlimm gewesen, dass der Kreis Siegen-Wittgenstein aus Sicht des Tierschutzes den Betrieb schließe musste. Die Hundehütten und Ausläufe waren demnach extrem mit Kot und Urin verschmutzt. Außerdem hatten die Hunde nicht genug Wasser und Futter. Jetzt dürfen die Frau, ihr Mann und die Kinder keine Hunde mehr halten oder betreuen. Das Gericht begründete seine Entscheidung weiter, dass es nicht an eine Besserung der Beschuldigten glaubt. Die Familie war bereits in der Vergangenheit mit Verstößen gegen das Tierschutzgesetzt aufgefallen. 2004 hatten die Behörden der Familie daher schon einmal Hunde wegen schlechter Haltung abgenommen.

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