Anzeige
Verteidigung und Nebenklage halten Plädoyers
© Bernd Müller
Teilen:

Verteidigung und Nebenklage halten Plädoyers

Seit knapp einer Woche muss sich ein 22 jähriger vor dem Siegener Landgericht verantworten. Er soll im letzten Jahr vor einem Schnellimbiss in der Siegener Innenstadt einen 41-jährigen mit mehreren Messerstichen lebensbedrohlich verletzt haben. Heute haben die Verteidigung und Nebenklage die Plädoyers gehalten. 

Veröffentlicht: Dienstag, 01.10.2019 14:16

Anzeige

Heute ging es vor dem Siegener Landgericht um einen Messerangriff in der Siegener Innenstadt im letzten August. Ein 22 jähriger soll vor einem Schnellimbiss in der Hindenburgstraße einen 41-jährigen mit mehreren Messerstichen lebensbedrohlich verletzt haben. Heute haben Verteidigung und Nebenklage ihre Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstraße von 5 Jahren. Für die Vertretung der Nebenklage ist klar, der 22-jährige habe mit Vorsatz gehandelt und den Tod des Opfers billigend in Kauf genommen. Da er nicht aus Notwehr gehandelt habe fordert sie eine Freiheitsstraße von 2 bis 11 Jahren wegen versuchten Totschlags. Die Verteidigung besteht hingegen darauf, dass kein Tötungsvorsatz vorlag und es sich hierbei um ein Affektdelikt handle. Sie hält dem Angeklagte außerdem zu Gute, dass er sich selbst gestellt hat und fordert deshalb eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung. Am Freitag soll das Urteil verkündet werden. 

Anzeige
Anzeige
Anzeige