
Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gibt es viele Einschränkungen: Maskenpflicht oder Abstandsregelungen, Zugangsbeschränkungen oder Hygieneauflagen. Nicht jeder hält sich immer daran. Dann greift das Ordnungsamt der Stadt Siegen ein. Auf Anfrage des Stadtverordneten Roland Steffe hat die Stadtverwaltung jetzt zusammengestellt, was seit April 2020 an Corona-Bußgeldverfahren zusammengekommen ist. Die Gesamtzahl der bisher durchgeführten und eingeleiteten Bußgeldverfahren seit April 2020 im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz bzw. CoronaSchVO beläuft sich auf 1 425 Verfahren (Stand 22.02.2022). Es wurden 94 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen gewerbliche Unternehmen eingeleitet, davon waren in 15 Fällen der Handel und in 38 Fällen das Gastgewerbe und 41 Fälle im Dienstleistungsgewerbe betroffen. Die Bußgelder beliefen sich für den Bereich des Handels der Höhe nach auf Beträge zwischen 250,- Euro und 1.000,- Euro, für den Bereich der gastronomischen Einrichtungen auf Beträge zwischen 50,- Euro und 5 000,- Euro. Die übrigen Verfahren wurden gegen Privatpersonen eingeleitet. Hier wurden Bußgelder zwischen 50,- Euro und 450,- Euro festgesetzt Die Anzahl der Einsprüche belief sich im angefragten Zeitraum auf 50 Verfahren. Alle Einsprüche wurden an das Amtsgericht Siegen zur Entscheidung abgegeben.