
Der Berufungsprozess am Landgericht Siegen gegen einen Lokführer im sogenannten „Gullydeckel-Fall“ ist heute wegen des Todes des Angeklagten überraschend aufgehoben worden. „Der Angeklagte ist gestern in Lünen verstorben“, teilte das Landgericht Siegen am Vormittag mit, als die Berufungsverhandlung eigentlich beginnen sollte. Man sei von der Todesnachricht überrascht worden, so Gerichts-Sprecherin Sabrina Picur. Bei der Staatsanwaltschaft in Dortmund wurde jetzt ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. Hinweise auf Fremdverschulden lägen nicht vor, sagte ein Behördensprecher. Dem Lokführer aus dem Kreis Unna war vorgeworfen worden, im April 2019 einen Anschlag auf einen von ihm geführten Zug der Hessischen Landesbahn selbst inszeniert und dafür zwei Gullydeckel an einer Brücke über die Bahnschienen aufgehängt zu haben. Die zwei schweren Gullydeckel waren in die Frontscheibe der Bahn gekracht. Der Lokführer in dem frühmorgens noch unbesetzten Zug war unverletzt geblieben. Nachdem zunächst ein Mordanschlag gegen ihn nicht ausgeschlossen worden war, fiel der Verdacht im Laufe der Ermittlungen auf den Zugführer selbst. An Kanaldeckeln und Seilen hatten Ermittler seine DNA-Spuren gefunden. Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil stützte sich auch auf Gutachten zu Faserspuren, die dem damals 50-Jährigen zugeordnet wurden. Das Amtsgericht in Bad Berleburg hatte ihn zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt - wegen Vortäuschens einer Straftat und wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Das Landgericht Siegen sollte sich jetzt mit dem Fall befassen, nachdem der Lokführer gegen sein erstinstanzliches Urteil vom Oktober 2020 erfolgreich Rechtsmittel eingelegt hatte.