
Das Landgericht Koblenz will am 28. Mai verkünden, ob und in welcher Höhe die Hinterbliebenen entschädigt werden.
Urteilstermin in Koblenz
Das Landgericht Koblenz hat den Termin für die Urteilsverkündung im Fall Luise nun offiziell bestätigt. Am 28. Mai wird das Gericht entscheiden, wie es mit der Klage der Familie weitergeht. Da die beiden Täterinnen zum Tatzeitpunkt erst 12 und 13 Jahre alt waren, gab es kein Strafverfahren. Der jetzige Zivilprozess ist deshalb die einzige juristische Aufarbeitung der Tat. Die Öffentlichkeit ist von den Verhandlungen weitgehend ausgeschlossen, um die Beteiligten zu schützen.
Forderungen
Die Eltern und die Schwester von Luise fordern insgesamt knapp 180.000 Euro von den Täterinnen. Diese Summe umfasst Schmerzensgeld für das Opfer sowie Entschädigungen für die Angehörigen. Auch die Kosten für die Beerdigung und die Anwälte sind in dieser Forderung enthalten. Die Familie möchte nach Angaben ihres Anwalts mit dem Prozess vor allem ein deutliches Zeichen setzen. Es soll klargestellt werden, dass eine solche Tat nicht folgenlos für die Täterinnen bleibt.
Streit um Leidenszeit
Ein wichtiger Streitpunkt vor Gericht ist die Dauer der Qualen des Mädchens. Luise wurde im März 2023 mit insgesamt 74 Messerstichen in einem Waldstück getötet. Die Kläger gehen davon aus, dass das Kind noch längere Zeit bei Bewusstsein war. Die Gegenseite bestreitet einen langen Todeskampf und hält die Geldforderungen für zu hoch. Für das Gericht spielt das Ausmaß des Leidens eine zentrale Rolle bei der Bemessung der Summe.