
Die Straftaten des Angeklagten gehen bis ins Jahr 2019 zurück. Damals lebte er mit seiner jetzigen Exfreundin zusammen. Die Beziehung der beiden hatte der Anwalt des Angeklagten als „toxisch“ bezeichnet. Die Exfreundin schilderte beim Prozessauftakt von häufigen Streitereien, Handgreiflichkeiten, Beleidigungen und sogar 3 Vergewaltigungen. Aus Angst und Verliebtheit verließ sie ihn nicht und hatte selbst nach der Anklage im November 2020 noch Kontakt zu ihm. Von den Vergewaltigungsvorwürfen wurde der Verurteilte aber freigesprochen. Bei der Schilderung hätte es viele Unstimmigkeiten gegeben. Richterin Elfride Dreisbach begründet die Entscheidung des Gerichts wie folgt: Der Angeklagte war nicht vorbestraft und hat sich beim Gerichtsprozess weitestgehend geständig gezeigt. Außerdem haben sich die Taten alle im Zeitraum von Juli 2019 bis Juli 2021 abgespielt und lagen damit schon eine Weile zurück.