
© Bernd Müller
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Am Amtsgericht Siegen ist heute eine 71jährige Frau vom Vorwurf frei gesprochen worden, 31 700 Euro unterschlagen zu haben. Die gebürtige Rheinland-Pfälzerin war angeklagt, von Oktober bis November 2019 Geld vom Konto ihres verstorben Lebensgefährten abgehoben zu haben. Dieser habe ihr vor seinem Tod die Bankkarte ausgehändigt und ihr das Geld zugesagt. Insgesamt soll sie 15 mal Beträge zwischen 200 und 3000 Euro abgehoben haben. Ein Testament ist nicht vorhanden. Das Schöffengericht fand: im Zweifel für die Angeklagte. Somit blickten der Bruder und die Nichte des Verstorbenen in die Röhre.
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