
SVB setzen Dezemberhilfe für Siegen-Wittgenstein um
Die Siegener Versorgungsbetriebe (SVB) werden bei ihren Gas- und Wärmekunden auf den Dezemberabschlag verzichten. Das haben die SVB jetzt mitgeteilt. Hintergrund ist ein entsprechender Beschluss der Bundesregierung. Die Maßnahme gilt für Privatkunden sowie für kleinere und mittelständische Unternehmen.
Veröffentlicht: Montag, 21.11.2022 16:02
Bund und Länder haben Anfang des Monats final eine Gaspreisbremse beschlossen, diese wird allerdings erst ab März 2023 greifen. Um eine sofortige finanzielle Entlastung für Gas- sowie Wärmekundinnen und -kunden zu schaffen, gibt es zusätzlich eine Soforthilfe im Dezember. Die Siegener Versorgungsbetriebe GmbH (SVB) wird diese für ihre Kundinnen und Kunden
folgendermaßen umsetzen:
Keine Abschlagszahlung im Dezember
Nach dem Beschluss der Bundesregierung (ESWG § 2 Abs. 1 bis 3 und § 3) wird der Dezemberabschlag als vorläufiger Entlastungsbetrag für Privatkundinnen und -kunden sowie für kleine und mittelständische Unternehmen ausgesetzt. Diejenigen, die der SVB eine Einzugsermächtigung eingeräumt haben, müssen nichts weiter tun. Kundinnen und Kunden, die den Abschlag manuell überweisen, können laut SVB von der Zahlung im Dezember absehen. Sollten sie den Abschlag versehentlich trotzdem überweisen, wird dieser dem Kundenkonto gutgeschrieben.
Im Januar wird auf der Jahresverbrauchsabrechnung des Versorgers der tatsächliche Entlastungsbetrag ausgewiesen. Dieser Entlastungsbetrag ergibt sich aus einem Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs (Stand September) multipliziert mit dem jeweils aktuell gültigen Arbeitspreis plus dem monatlichen Grundpreis. Wichtig ist, dass so nicht der erwartete Verbrauch im Dezember zugrunde gelegt wird, sondern ein Zwölftel des tatsächlichen Verbrauchs des Vorjahres.
Auch Wärmekundinnen und -kunden profitieren von Dezemberhilfe
Wärmekundinnen und -kunden der Siegener Versorgungsbetriebe mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen kWh erhalten ebenfalls eine Soforthilfe im Dezember. Errechnet wird die Entlastung anhand des Septemberabschlages, dem ein Aufschlag in Höhe von 20 % zugerechnet wird. Analog zur Umsetzung für die Gaskundinnen und -kunden muss auch hier im Dezember kein Abschlag gezahlt werden. Der Entlastungsbetrag wird ebenfalls transparent in der Jahresverbrauchsabrechnung ausgewiesen.
Energiesparen bleibt Gebot der Stunde
Die sogenannte Gaspreisbremse soll ab Frühjahr 2023 die Kostenbelastung der Verbraucherinnen und Verbraucher weiter dämpfen. Gebot der Stunde zur Kostensenkung und zur Stabilisierung der Versorgungslage bleibt aber der sparsame Umgang mit Strom und Gas. Es gibt viele Ansatzpunkte, um ohne großen Aufwand Energie einzusparen – bspw. die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zuhause ist und auf Stoßlüften statt Dauerkipp zu setzen. Auch im privaten Bereich ist eine Absenkung der Raumtemperatur um ein bis zwei Grad akzeptabel. Jedes Grad weniger spart bis zu 6 % Energie und schont somit den Geldbeutel.
Weitere Informationen zur aktuellen Lage, geplanten Maßnahmen sowie dem Thema Energiesparen haben die SVB auf ihrer Webseite.