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Standkundgebung in Siegen
© Bündnis Siegen gegen Rechts
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Standkundgebung in Siegen

Auch das Oberverwaltungsgericht in Münster den für Samstag geplanten Demonstrationszug des Bündnisses „Siegen gegen Rechts“ nicht erlaubt.

Veröffentlicht: Freitag, 07.05.2021 04:37

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Kundgebung ja, Demonstrationszug nein. Auch beim Oberverwaltungsgericht in Münster ist das Bündnis „Siegen gegen Rechts“ gescheitert. Es macht morgen Nachmittag um 14 Uhr eine Standkundgebung am Unteren Schloss zur Erinnerung an das Ende des II. Weltkrieges und als Zeichen gegen die rechtsextremistische Partei „Der Dritte Weg“. Der anschließend geplante Demonstrationszug ist vom Ordnungsamt untersagt worden. Das Verwaltungsgericht Arnsberg und auch das Oberverwaltungsgericht Münster haben der Stadt Siegen Recht gegeben. Die Begründung für das Gerichtsurteil lautet, dass die zu erwartende Teilnehmerzahl eine Unterschreitung der Mindestabstände riskiere. Die Veranstalter betonen, dass bei ihrer Standkundgebung morgen genauestens auf die Corona-Schutzmaßnahmen geachtet werden soll. 


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