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Stadt Siegen sperrt wieder den Rathaus-Bereich
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Stadt Siegen sperrt wieder den Rathaus-Bereich

Das Aufenthaltsverbot gilt freitags und samstags von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr früh am Folgetag. Die Allgemeinverfügung tritt am 23. Juli in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2021.

Veröffentlicht: Donnerstag, 22.07.2021 15:40

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Wie auch schon im letzten Sommer sperrt die Stadt Siegen am Wochenende wieder den Bereich am Rathaus und der Fissmer-Anlage in der Oberstadt. Als Grund gibt sie Lärmbelästigungen und alkoholbedingte gewalttätige Auseinandersetzungen in der letzten Zeit an. Das Aufenthaltsverbot gilt freitags und samstags von 23.00 Uhr bis 5.00 Uhr früh am Folgetag; der gesperrte Bereich wird durch die Straßen Markt, Kornmarkt, Neumarkt und Pfarrstraße begrenzt. Ausgenommen sind die Außenbereiche der Gastronomie sowie die Flächen von genehmigten Veranstaltungen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen in Kraft und gilt bis einschließlich 30. September 2021.

Auf das Vorgehen haben sich die zuständigen Fachabteilungen innerhalb der Stadtverwaltung geeinigt und mit der Kreispolizeibehörde abgestimmt. Damit die genannten Plätze nach 23.00 Uhr nicht wieder bevölkert werden, wird zusätzlich ein privates Sicherheitsunternehmen im Auftrag der Stadt Siegen eingesetzt. Verstöße werde man konsequent ahnden, erklärt Bürgermeister Steffen Mues: „Wir haben wirklich alles versucht, um diesen Schritt zu vermeiden. Leider treten jedoch nicht wenige Besucherinnen und Besucher aggressiv und rücksichtslos auf. Wenn dann alle Maßnahmen, ob beispielsweise weitere Toiletten, mehr Mülleimer, helleres Licht in der Fissmeranlage oder aber wiederholte Appelle an die Feiernden, mehr Rücksicht auf die Anwohner und andere Menschen zu nehmen, nichts bringen, bleibt uns keine andere Wahl, als diese Bereiche zu sperren.“ Dies sei, so der Bürgermeister, auch angesichts des weiterhin bestehenden Corona-Pandemiegeschehens und aktuell in ganz NRW wieder ansteigender Infektionszahlen geboten.

Der Rathausplatz samt Umfeld wurde laut Allgemeinverfügung durch die Feiernden zudem erheblich vermüllt, obwohl seitens der Stadtreinigung eigens in ausreichender Zahl große Mülleimer bereitgestellt worden waren. Auch die öffentlichen Toilettenanlagen einschließlich des eigens aufgestellten bewirtschafteten Toilettenwagens wurden nur von einem Teil der Besucher genutzt, was zu einer „erheblichen Verschmutzung der umliegenden Anlage und auch privater Bereiche durch sogenannte ‚Wildpinkler‘“ führte.

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